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Das Europäische Parlament ist das Parlament der Europäischen Union (vgl. Art. 189 ff. EG-Vertrag). Seit 1979 wird es alle fünf Jahre in allgemeinen, freien und geheimen Europawahlen gewählt (Art. 190 EG-Vertrag). Somit ist das Europaparlament die einzige direkt gewählte supranationale Institution weltweit und die Vertretung von rund 490 Millionen Personen. Das Europäische Parlament ist eines der fünf Hauptorgane der EU. Da es unmittelbar die europäische Bevölkerung repräsentiert, kann es als die Bürgerkammer der EU bezeichnet werden (neben dem Rat der Europäischen Union als Staatenkammer). Seit der Gründung des Parlaments 1952 wurden seine Kompetenzen mehrmals deutlich erweitert, insbesondere durch den Vertrag von Maastricht 1992 und zuletzt durch den Vertrag von Nizza 2001. Es hat allerdings im Vergleich noch immer weniger Rechte als die nationalen Parlamente der meisten Staaten. Sitz des Europaparlaments ist Straßburg, weitere Dienstorte sind Brüssel und Luxemburg. Am 20. Juli 2004 konstituierte es sich für die sechste Wahlperiode. Darin umfasste es zunächst 732 Mitglieder, seit dem 15. Januar 2007 (Beitritt Rumäniens und Bulgariens) sind es 785. Der Präsident für die zweite Halbzeit der Wahlperiode ist Hans-Gert Pöttering (EVP). Das Parlament ist derzeit unterteilt in sieben Fraktionen sowie eine Reihe von fraktionslosen Abgeordneten. In ihren Heimatländern sind die Abgeordneten Mitglied in rund 160 verschiedenen Parteien, die sich auf europäischer Ebene großteils zu Europaparteien zusammengeschlossen haben. Ab der siebten Wahlperiode 2009-2014 sollte das Parlament nur noch 736 Mitglieder haben (vgl. Art. 190 EG-Vertrag); mit dem noch nicht ratifizierten Vertrag von Lissabon wird ihre Anzahl jedoch auf 750 Mitglieder zuzüglich des Präsidenten festgelegt. Regelungen zu Organisation und Arbeitsweise enthält die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments.
Bearbeiten GeschichteVom 10. bis zum 13. September 1952 traf sich zum ersten Mal, im Rahmen der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl), eine parlamentarische Versammlung, die aus 78 nationalen Abgeordneten bestand, die von den jeweiligen nationalen Parlamenten ausgewählt worden waren. Diese Versammlung konnte fast nur beratend tätig werden (sog. Konsultationsverfahren), hatte aber auch das Recht, die Hohe Behörde der EGKS mit einem Misstrauensvotum zum Rücktritt zu zwingen. 1957 wurden mit den Römischen Verträgen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) gegründet. Die Parlamentarische Versammlung, die zu diesem Zeitpunkt aus 142 Abgeordneten bestand, war jetzt für alle drei Gemeinschaften zuständig. Sie erhielt keine neuen Kompetenzen, gab sich aber trotzdem selbst den Namen Europäisches Parlament (der erst 1986 auch von den Einzelstaaten offiziell anerkannt wurde). Als die Europäischen Gemeinschaften 1971 ein eigenes Budget erhielten, wurde die Versammlung an der Aufstellung und der Verabschiedung des Haushaltsplans beteiligt – allerdings nicht im Bereich der Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik, die zu dieser Zeit rund 90% des Gesamtetats ausmachten. Diese weitgehende Bedeutungslosigkeit des Parlaments führte in den siebziger Jahren zur Verbreitung von Spottsprüchen wie „Hast du einen Opa, schick ihn nach Europa“: Nach Meinung vieler Kommentatoren lag die Hauptfunktion des Europaparlaments zu dieser Zeit darin, Altpolitikern einen Versorgungsposten zu verschaffen, wo sie, in Ermangelung jeglicher Kompetenzen, keinen Schaden mehr anrichten könnten. Seit den achtziger Jahren veränderte sich diese Situation jedoch schrittweise. Waren die ersten direkten Wahlen zum Parlament 1979 noch nicht mit einer Ausweitung seiner Zuständigkeiten verbunden gewesen, so fand 1986 durch die Einheitliche Europäische Akte erstmals tatsächlich eine wichtige Kompetenzerweiterung statt: Mit dem so genannten Verfahren der Zusammenarbeit war es nun an der allgemeinen Gesetzgebung beteiligt und konnte offiziell Änderungsvorschläge an Gesetzentwürfen machen, auch wenn nach wie vor das letzte Wort beim Ministerrat verblieb. Dies änderte sich – wenigstens in einigen Politikbereichen – durch den nächsten wesentlichen Schritt bei der Ausweitung der Kompetenzen des Parlaments, den Vertrag von Maastricht 1992, in dem nun für einige Politikbereiche das so genannte Mitentscheidungsverfahren eingeführt wurde, in dem das Parlament dem Rat gleichgestellt wurde. Es konnte nun einen Gesetzentwurf zwar noch immer nicht gegen den Willen des Rates durchsetzen; allerdings konnte auch nichts mehr ohne das Parlament beschlossen werden. Außerdem erhielt es das Recht, eigenständig Untersuchungsausschüsse einsetzen, was seine Kontrollmöglichkeiten stark erweiterte. Durch die jüngsten Vertragsreformen von Amsterdam 1997 und von Nizza 2001 schließlich wurde das Mitentscheidungsverfahren ausgeweitet, sodass es nun für einen Großteil der Politikbereiche der Europäischen Union gilt. In manchen – und teilweise wesentlichen – Bereichen, etwa der Gemeinsamen Agrarpolitik oder der Polizeilichen und Justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, hat das Parlament zwar nach wie vor keine vollen Kompetenzen. Dennoch hat es als gemeinsamer Gesetzgeber mit dem Rat heute eine legislativ starke Position. Bearbeiten Präsidenten des Europaparlaments seit 1960Hauptartikel: Präsident des Europäischen Parlamentes
Europäisches Parlament: Parteien und Fraktionen 1979–2004
Bearbeiten Listen der Mitglieder
Bearbeiten AufgabenDas Parlament hat drei wesentliche Aufgaben: Gesetzgebung, Budgetierung und Kontrolle der Europäischen Kommission. Bearbeiten GesetzgebungsfunktionDas Parlament teilt sich die Gesetzgebungsfunktion mit dem Rat der Europäischen Union, es nimmt also europäische Gesetze an (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen). In den meisten Politikfeldern gilt dafür seit dem Vertrag von Nizza das so genannte Mitentscheidungsverfahren (Art. 251 EG-Vertrag), bei dem Parlament und Rat gleichberechtigt sind und jeweils in zwei Lesungen Änderungen an einem von der Kommission vorgeschlagenen Gesetzestext einbringen können. Bei Uneinigkeit müssen sich Rat und Parlament in dritter Lesung in einem Vermittlungsausschuss einigen. Insgesamt ähnelt dieses Verfahren dem deutschen Gesetzgebungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat. Allerdings besitzt das Europäische Parlament – anders als der Bundestag – kein Initiativrecht, das heißt, es kann keine eigenen Gesetzesvorlagen einbringen. Dieses Initiativrecht hat auf EU-Ebene nur die Europäische Kommission. Auch die gescheiterte Europäische Verfassung und der Vertrag von Lissabon sehen keine Erweiterung des Initiativrechts auf das Parlament vor; lediglich in Ausnahmefällen soll nach dem Vertrag von Lissabon zukünftig auch eine Gruppe von Mitgliedstaaten ein Initiativrecht haben. Neben dem Mitentscheidungsverfahren gibt es noch andere Formen der Rechtsetzung in der EU, bei denen das Parlament weniger Mitspracherechte besitzt. Diese erstrecken sich nach dem Vertrag von Nizza heute jedoch nur noch auf einige bestimmte Politikbereiche; nach dem Vertrag von Lissabon sollen es noch weniger sein. So muss das Parlament im Bereich der Agrar- und der Wettbewerbspolitik der Europäischen Union lediglich angehört werden; auch die so genannten Politiken der zweiten und dritten Säule der Europäischen Union (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) sind stark intergouvernemental geprägt. Nicht einmal eine Anhörungspflicht besteht schließlich in der Gemeinsamen Handelspolitik. Bearbeiten BudgetierungsfunktionDas Europäische Parlament und der Rat bilden gemeinsam die Haushaltsbehörde der EU, die über die Budgetierung des EU-Haushalts entscheidet (etwa 113 Mrd. Euro im Jahr 2006 [1]). Die Europäische Kommission schlägt einen Haushaltsentwurf vor; im Haushaltsverfahren können dann Parlament und Rat Änderungen beschließen. Bei den Einnahmen hat der Rat das letzte Wort, bei den Ausgaben das Parlament (zum Verfahren im Einzelnen: Art. 272 EG-Vertrag). Eine bedeutende Einschränkung stellt dabei jedoch der Bereich der so genannten "obligatorischen Ausgaben" (d.h. der Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik) dar, die fast 40% des gesamten EU-Etats ausmachen und bei denen das Parlament nur über stark eingeschränkte Befugnisse verfügt. Allerdings soll die Unterscheidung in "obligatorische" und "nicht-obligatorische" Ausgaben durch den Vertrag von Lissabon aufgehoben werden, sodass das Parlament dann in allen Etatbereichen neben dem Rat gleichberechtigt ist. Bearbeiten KontrollfunktionAußerdem übt das Parlament die parlamentarische Kontrolle über die Europäische Kommission aus. So prüft das Parlament in den jeweiligen Fachausschüssen vor der Ernennung der designierten Kommissare deren Kompetenz und Integrität; anschließend muss das Plenum des Parlaments der Benennung der Kommission zustimmen. Allerdings kann es dabei nur die Kommission als Ganzes annehmen oder ablehnen, nicht einzelne Mitglieder. Auch ernennt das Parlament den Kommissionspräsidenten nicht selbst (anders als die meisten nationalen Parlamente, die den jeweiligen Regierungschef selbst wählen); es kann lediglich den vom Europäischen Rat vorgeschlagenen Kandidaten bestätigen oder ablehnen. Außerdem kann das Parlament, allerdings nur mit 2/3-Mehrheit, durch ein Misstrauensvotum einen Rücktritt der Kommission erzwingen (Art. 201 EG-Vertrag). Von Bedeutung wurden diese Rechte des Parlaments beispielsweise 2004, als der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sich gegen die Ernennung des umstrittenen italienischen Politikers Rocco Buttiglione als Justizkommissar aussprach. Die sozialdemokratische, liberale und grüne Fraktion im Parlament drohten deshalb eine Ablehnung der vorgeschlagenen Kommission an, woraufhin statt Buttiglione der liberalere Franco Frattini zum Justizkommissar designiert wurde. Außerdem kann das Parlament etwa durch die Einrichtung von Untersuchungsausschüssen politische Kontrolle über den Rat der Europäischen Union und die Kommission ausüben. Dies betrifft insbesondere auch die Bereiche der EU, wo diese Institutionen exekutive Funktionen innehaben und die legislativen Mitbestimmungsrechte des Parlaments eingeschränkt sind (siehe die drei Säulen der Europäischen Union). Bearbeiten Sitzverteilung nach FraktionenAnders als andere supranationale Institutionen ist das Europäische Parlament – ebenso wie ein nationales Parlament – nicht entlang nationaler Gruppen, sondern weltanschaulicher Fraktionen organisiert. Diese Fraktionen des Europäischen Parlaments setzen sich aus Europaabgeordneten mit ähnlichen politischen Ansichten zusammen. Sie entsprechen im Wesentlichen den europäischen politischen Parteien. Allerdings bilden häufig verschiedene Europaparteien eine gemeinsame Fraktion (z.B. die Fraktion der Grünen/EFA, die sich aus Europäischer Grüner Partei und Europäischer Freier Allianz zusammensetzt, oder die Fraktion ALDE, die die Europäische Liberale, Demokratische und Reformpartei zusammen mit der Europäischen Demokratischen Partei bildet); und in mehreren Fraktionen sind auch parteilose Abgeordnete vertreten. Zur Gründung einer Fraktion sind mindestens 19 Abgeordnete aus mindestens sechs Mitgliedstaaten erforderlich. Insgesamt existieren derzeit sieben Fraktionen mit insgesamt 785 Mitgliedern; 31 Abgeordnete sind fraktionslos. EVP-ED, „Konservative“ (288) SPE, „Sozialdemokraten“ (216) ALDE, „Liberale“ (100) UEN, „Nationalkonservative“ (43) Grüne/FEA, „Grüne“ (43) GUE/NGL, „Linke“ (41) Ind/DEM, „Europakritiker“ (22) fraktionslos (31) Stand: 6. November 2008 [2] Anders als in nationalen Parlamenten ist die Gegenüberstellung von Regierungskoalition und Oppositionsfraktionen im Europäischen Parlament kaum ausgeprägt. Statt Konfrontation herrscht zwischen den großen Parteien ein weitgehender Konsens. Dabei dominieren traditionell die beiden größten Fraktionen, die konservativ-christdemokratische EVP-ED und die sozialdemokratische SPE, das Geschehen. Diese beiden Fraktionen teilen sich üblicherweise auch das fünfjährige Mandat des Parlamentspräsidenten auf, sodass das Parlament jeweils für die eine Hälfte der Legislaturperiode von einem Sozialdemokraten und für die andere Hälfte von einem EVP-Mitglied geleitet wird. Allerdings ist diese „Große Koalition“ nach wie vor nicht formalisiert. Im Arbeitsalltag des Europäischen Parlaments werden Entscheidungen daher grundsätzlich mit wechselnden Mehrheiten aus verschiedenen Fraktionen getroffen, wenn auch fast immer ausgehend von einem Kompromiss zwischen EVP und SPE. Bearbeiten EuropawahlDie Wahl zum Europaparlament („Europawahl“) findet alle fünf Jahre statt. Die jüngste Wahl war am 10., 11. und 13. Juni 2004 in den damaligen 25 Mitgliedstaaten, in Rumänien und Bulgarien am 15. Januar 2007. Die nächste Wahl ist für den 4. bis 7. Juni 2009 vorgesehen. In allen deutschsprachigen EU-Ländern findet die Wahl am Sonntag, 7. Juni, statt. Die Abgeordneten werden dabei für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ab dem Alter von 18 Jahren, entweder in dem Land ihres Wohnsitzes oder in ihrem Herkunftsland. Das genaue Wahlsystem wird momentan noch in den einzelnen Mitgliedsländern durch jeweils nationale Regelungen bestimmt; vor der Wahl 2004 mussten die Staaten jedoch eine Richtlinie umsetzen, die eine gewisse Vereinheitlichung des Wahlrechts vorsieht. Bearbeiten Sitzverteilung nach LändernDie Zahl der Sitze, die bei den Europawahlen in den einzelnen Mitgliedstaaten verteilt werden, spiegelt nicht alle Wählerstimmen gleich wieder: Kleine Staaten haben überproportional viele Abgeordnete während große Staaten, insbesondere Deutschland, unterproportional berücksichtigt werden („Degressive Proportionalität“). Das änderte sich geringfügig durch die EU-Osterweiterung 2004 und durch den Beitritt Bulgariens und Rumäniens 2007. Deutschland blieb dabei weiter das Land mit den meisten Sitzen (99) und musste im Gegensatz zu den meisten anderen Altmitgliedern keine Sitze zugunsten der Beitrittsstaaten abgeben. Trotzdem blieb die ungleiche Repräsentation bestehen. Für diese Regelung sprechen folgende Gesichtspunkte:
Für eine Gleichbehandlung der Wähler spricht:
Vergleicht man das Verhältnis zwischen der Anzahl der Wahlberechtigten und der Sitze im Europaparlament (nach dem Vertrag von Nizza), so ergibt sich folgender relativer Einfluss der Wähler aus verschiedenen Ländern auf die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments (Index: Deutschland = 1):
Bearbeiten Wahlergebnis 2004 in Deutschland und ÖsterreichDie Europawahl 2004 ergab in Deutschland und Österreich folgende Ergebnisse: Bearbeiten Deutschland
Bearbeiten Österreich
1. Karin Resetarits verließ am 8. Juni 2005 die Liste HPM und schloss sich der Fraktion ALDE an. Bearbeiten Sitzungsorte
Europäisches Parlamentsgebäude in Straßburg
Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg. Dort finden zwölf viertägige Plenarsitzungswochen im Jahr statt. Die Ausschüsse und Fraktionen tagen jedoch in Brüssel, wo zudem sechsmal im Jahr kürzere Plenarsitzungen stattfinden. In Luxemburg hat das Generalsekretariat seinen Sitz.[5] Diese Vielzahl an Sitzungsorten geht auf die historische Entwicklung des Europaparlaments zurück. Als Hauptsitz wurde bei der Gründung der EGKS 1952 Straßburg festgelegt, das auch Sitz des Europarats ist und die deutsch-französische Aussöhnung nach dem Zweiten Weltkrieg symbolisiert. Die übrigen Institutionen der EGKS, etwa die Hohe Behörde, waren dagegen in Luxemburg angesiedelt, sodass dort auch ein großer Teil der Parlamentsverwaltung untergebracht wurde. 1957 schließlich wurde Brüssel Sitz der neu gegründeten Kommission für EWG und Euratom. Durch den Fusionsvertrag 1965 wurden die drei Gemeinschaften EGKS, EWG und Euratom vereinigt und auch die Sitzungsorte neu verteilt. Brüssel wurde nun der alleinige Sitzungsort von Rat und Kommission; für Luxemburg blieb nur der Europäische Gerichtshof. Zur Kompensation beschlossen die Mitgliedsstaaten, nun die Verwaltung des Europaparlaments in diese Stadt zu verlagern.
Europäisches Parlamentsgebäude in Brüssel
Da in der Folgezeit Brüssel als Sitz der Europäischen Union immer mehr an Bedeutung gewann, begann das Parlament schließlich einen Großteil seiner Sitzungen hier abzuhalten, um sich besser mit den übrigen EU-Institutionen zu verzahnen. Da dem Vertrag zufolge jedoch Straßburg der Sitz für die Parlaments blieb, begann für die Abgeordneten eine Art „Pendeln“ zwischen den beiden Orten: Während der Arbeitsalltag in Fraktionen und Ausschüssen sich in Brüssel abspielt, erfolgt zwölfmal im Jahr eine so genannte „Straßburgwoche“ mit Plenartagungen. Diese Lösung ist allerdings auch im Parlament nicht unumstritten. Immer wieder gab und gibt es Initiativen von Abgeordneten, den Sitz gänzlich nach Brüssel zu verlegen; das Parlament hat sogar verschiedene Resolutionen verabschiedet, in denen die Auflösung des Standortes Straßburg gefordert wurde. Wichtigste Argumente dabei sind der sehr hohe logistische Aufwand, den der regelmäßige Umzug nach Straßburg bereitet und die damit verbundenen Kosten von geschätzt 200 Mio. Euro pro Jahr [6]. Für eine Sitzverlegung wäre jedoch eine Vertragsänderung und damit eine Zustimmung aller Mitgliedstaaten notwendig. Das scheitert bislang an Frankreich, das „seinen“ Sitz nicht aufgeben will. Die Gebäude, die das Parlament in den jeweiligen Städten nutzt, wurden von den entsprechenden Staaten gebaut. Das Parlament versucht, sie an den Tagen, an denen sie nicht für Sitzungen gebraucht werden, zu vermieten. Auch der Europäische Bürgerbeauftragte hat seinen Sitz in den Gebäuden in Straßburg. Bearbeiten AusschüsseWie in Parlamenten üblich, spezialisieren sich die Abgeordneten, um Themen fachkundig behandeln zu können. Sie werden von den Fraktionen bzw. der Gruppe der Fraktionslosen in insgesamt zwanzig ständige Ausschüsse und zwei Unterausschüsse entsandt, die für bestimmte Sachbereiche zuständig sind und die Arbeit der Plenarsitzungen vorbereiten.[7] Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Nichtständige Ausschüsse sowie Untersuchungsausschüsse einzurichten; derzeit (2008) existiert ein Nichtständiger Ausschuss zum Thema Klimawandel. Die Vorsitzenden der Ausschüsse bilden die Konferenz der Ausschussvorsitzenden, die der Konferenz der Präsidenten (d.h. der Fraktionsvorsitzenden) Vorschläge zur Arbeit der Ausschüsse und zur Aufstellung der Tagesordnung unterbreiten kann. Die offiziellen Abkürzungen der Ausschüsse, die in der folgenden Liste aufgeführt sind, gehen im Allgemeinen auf die englische oder französische Bezeichnung zurück.
Bearbeiten ParlamentsverwaltungDie Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in ihrer Arbeit von der Parlamentsverwaltung unterstützt: Das Generalsekretariat gliedert sich in acht Generaldirektionen und den Juristischen Dienst. Es wird geleitet vom Generalsekretär. Die politiknäheren Generaldirektionen befinden sich mit ihren Mitarbeitern in Brüssel, die übrigen in Luxemburg. Hier arbeiten mit 3500 Mitarbeitern etwas mehr als die Hälfte der Bediensteten, darunter viele Übersetzer und sitzungsferne Verwaltungsdienste. Die wichtigsten Mitglieder der Parlamentsverwaltung sind derzeit:
Sprecher des Europäischen Parlaments ist der Spanier Jaume Duch Guillot. Neben der Unterstützung durch die Verwaltung haben die Abgeordneten die Möglichkeit, von ihrer monatlichen Sekretariatszulage persönliche Mitarbeiter zu beschäftigen, die im Europäischen Parlament als parlamentarische Assistenten bezeichnet werden. Insgesamt gibt es 1.400 beim Parlament akkreditierte Assistenten. Bearbeiten Sacharow-PreisSeit 1988 verleiht das Europäische Parlament jedes Jahr den Sacharow-Preis an Persönlichkeiten oder Organisationen, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte einsetzen. Der Preis ist nach dem russischen Physiker und Menschenrechtler Andrei Sacharow benannt und mit 50.000 Euro dotiert. Im Jahr 2008 wurde der Preis[8] trotz Warnungen Chinas an den inhaftierten chinesischen Menschenrechtsaktivisten Hu Jia verliehen. Weitere Preisträger waren bisher unter anderem Leyla Zana, Aung San Suu Kyi, Kofi Annan und die Vereinten Nationen. Bearbeiten SonstigesIm Jahr 2005 wurde dem Europäischen Parlament der österreichische Big Brother Award in der Kategorie Positiv-Preis "Defensor Libertatis" verliehen wegen der Ablehnung eines Entwurfs zur Patentierbarkeit von Software und wegen der Weigerung Passagierdaten von Flugreisen an die USA weiterzugeben.[9] Bearbeiten Siehe auch
Bearbeiten Quellen
Bearbeiten Literatur
Bearbeiten Weblinks
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